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Tagesmutter Voraussetzungen: Erlaubnis, Kurs, Räume

Wer fremde Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis. Was dafür nachzuweisen ist und wie lange es dauert.

Von Redaktion 7 Min. Zuletzt geprüft am 04. Oktober 2026

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Kinderhände spielen mit Sand in einer Sandkiste, daneben eine pinkfarbene Schaufel.
Foto: Marjonhorn / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Tagesmutter oder Tagesvater wird, wer eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erhält. Sie ist nach § 43 SGB VIII Pflicht, sobald fremde Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreut werden. Dazu kommen eine Qualifizierung von 160 oder 300 Unterrichtseinheiten (je nach Bundesland), geeignete Räume und ein Führungszeugnis.

Die Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VIII, nicht, wie auf manchen Seiten zu lesen, ein nicht näher bezeichneter „§ 43 SGB“. Wichtig für Gründerinnen und Gründer: Der Bund setzt nur den Rahmen, das Nähere regeln nach § 43 Abs. 5 die Länder. Stundenumfang, Raumanforderungen und Verfahren unterscheiden sich daher je nach Bundesland und Kommune.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet das zuständige Jugendamt, das die Erlaubnis erteilt.

Brauche ich überhaupt eine Pflegeerlaubnis?

Eine Erlaubnis braucht, wer Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten, während eines Teils des Tages, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will. Das schreibt § 43 Abs. 1 SGB VIII vor. Alle Merkmale müssen zusammenkommen.

Umgekehrt gilt: Wer eines der Merkmale nicht erfüllt, braucht nach der Bundesregelung keine Erlaubnis.

MerkmalErlaubnispflicht abKeine Erlaubnispflicht bei
Umfangmehr als 15 Std./Woche15 Std./Woche oder weniger
Dauerlänger als 3 Monatehöchstens 3 Monate
Vergütunggegen Entgeltunentgeltlich
Ortaußerhalb des Haushalts der ElternBetreuung im Haushalt der Eltern

Kann die Oma Tagesmutter sein?

Die Frage, ob Großeltern oder andere Verwandte eine Erlaubnis brauchen, beantworten viele Ratgeber nicht. Bundesrechtlich entscheidet das Entgelt-Merkmal aus § 43 Abs. 1: Wer die eigenen Enkel unentgeltlich betreut, erfüllt die Voraussetzungen nicht. Ob Landesregelungen Verwandte gesondert behandeln, ist nicht abschließend geklärt. Wer Geld für die Betreuung erhalten will, klärt das vorab mit dem Jugendamt.

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Persönliche Voraussetzungen und Nachweise

Nach § 43 Abs. 2 SGB VIII sind Personen geeignet, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen. Hinzu kommen kindgerechte Räumlichkeiten.

Die vertieften Kenntnisse sollen aus qualifizierten Lehrgängen stammen oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Das Gesetz formuliert das als Soll-Regel, nicht als feste Stundenvorgabe. Die Behauptung, seit 2006 bestehe bundesweit eine gesetzliche Pflicht zu einer pädagogischen Qualifizierung, trifft in dieser Form nicht zu. Den Umfang legt das jeweilige Land fest.

Für das Führungszeugnis verweist § 43 Abs. 2 auf § 72a Abs. 1 und 5 SGB VIII; diese Regelung gilt entsprechend. Gemeint ist das erweiterte Führungszeugnis. Es wird beim Jugendamt vorgelegt; Zeitpunkt und Verfahren regelt die Kommune.

Qualifizierung: 160 oder 300 Unterrichtseinheiten?

Lange galt ein Mindeststandard von 160 Unterrichtseinheiten (UE). Das Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstituts erweitert ihn auf 300 UE. Die Aufteilung: 160 UE tätigkeitsvorbereitend und 140 UE tätigkeitsbegleitend. Der Stand ist damit umgekehrt zu mancher Darstellung im Netz: 300 UE sind der aktuelle Standard, 160 UE der auslaufende Mindeststandard.

Ob die 300 UE verpflichtend sind, ist Landessache. Nach Angabe des Bundesverbands für Kindertagespflege gilt die Pflicht in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, in den übrigen Ländern ist die Umsetzung ein laufender Prozess. Die Angabe ist nicht abschließend gesichert; das Jugendamt gibt Auskunft.

BundeslandStandHinweis
Nordrhein-Westfalen300 UE Pflichtfür alle Neueinsteiger ab 01.08.2022
Mecklenburg-Vorpommern300 UE Pflichtlaut Bundesverband
Baden-Württemberg300 UEeinheitlich angehoben ab 2021
übrige LänderuneinheitlichJugendamt fragen

In NRW können sozialpädagogische Fachkräfte laut dem Netzwerk Kindertagespflege Bonn eine verkürzte Qualifizierung mit 80 UE absolvieren. Ob und in welchem Umfang andere Länder Ausnahmen für Fachkräfte vorsehen, ist beim örtlichen Jugendamt zu erfragen.

Wie lange dauert die Qualifizierung?

Nach dem QHB beginnt die Tätigkeit erst nach den 160 vorbereitenden UE, den 80 Stunden Praktikum und den Selbstlerneinheiten. Die 140 begleitenden UE laufen anschließend über 9 bis 12 Monate neben der Tätigkeit.

Der Aufwand vor dem Start lässt sich überschlagen: 160 UE bei 8 UE pro Tag sind 20 Kurstage, bei 6 UE pro Tag rund 27 Tage. Das Praktikum mit 80 Stunden entspricht zehn Vollzeittagen. Das ergibt etwa 30 bis 47 Kurs- und Praktikumstage vor dem Start. Die volle Qualifizierung dauert mit dem begleitenden Teil rund ein Jahr.

Räume und Ausstattung

Das Gesetz verlangt „kindgerechte Räumlichkeiten“, nennt aber keine Quadratmeterzahlen. Konkrete Anforderungen setzen Länder und Kommunen, weshalb Prüfkriterien von Stadt zu Stadt abweichen können. Ein verbindliches Maß gibt es bundesweit nicht.

Die Kriterien setzt das Jugendamt vor Ort. Geprüft wird je nach Kommune zum Beispiel Folgendes, eine abschließende Regel ist das nicht.

  • Sicherung von Steckdosen, Treppen, Fenstern und Türen
  • Kindgerechte Spielfläche und Schlafmöglichkeit
  • Brandschutz und erreichbarer Fluchtweg
  • Verschlossene Reinigungsmittel und Medikamente

Eine Großtagespflege (mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsamen Räumen) unterliegt eigenen Regeln. Die Obergrenze der Kinderzahl bestimmt sich dort nach Landesrecht und der Gruppengröße einer vergleichbaren Kita-Gruppe, nicht nach einer bundesweit einheitlichen Zahl.

Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?

Die Erlaubnis befugt nach § 43 Abs. 3 SGB VIII zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Im Einzelfall kann sie auch für weniger Kinder erteilt werden. Landesrecht kann mehr als fünf Kinder zulassen, wenn die Person eine pädagogische Ausbildung hat. Dabei dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Kita-Gruppe.

Ablauf und Dauer bis zur Erlaubnis

Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneuert werden. Bis zur ersten Erlaubnis lässt sich der Weg in fünf Schritten gliedern. Die Zeitangaben ergeben sich aus dem Qualifizierungsaufwand, Bearbeitungszeiten der Jugendämter sind nicht allgemein angebbar.

SchrittStelleNachweisZeitbedarf
1. BeratungJugendamt, FachberatungAuskunft zu LandesregelnTermin
2. AntragJugendamtFührungszeugnis, weitere Unterlagen nach Vorgabe des JugendamtsReihenfolge je nach Kommune
3. Vorbereitende QualifizierungBildungsträger160 UE, 80 Std. Praktikum30–47 Tage
4. Räume prüfenJugendamtNachweis kindgerechter Räume nach Vorgabe des Jugendamtsnach Terminabsprache
5. ErlaubnisJugendamtBescheid, 5 Jahre gültigvor Betreuungsbeginn

Die begleitenden 140 UE laufen über 9 bis 12 Monate neben der Tätigkeit. Wer das Verfahren früh beim Jugendamt anstößt, kann Kurs und Wartezeiten besser einplanen.

Selbstständig oder angestellt: Was gilt steuerlich und sozial?

Ob die Tätigkeit selbstständig oder angestellt ausgeübt wird, hängt vom Modell vor Ort ab. Steuer und Sozialversicherung sind je nach Konstellation verschieden. Vor dem Start sind folgende Fragen zu klären.

  • Einordnung der Einkünfte beim Finanzamt und Anmeldung der Tätigkeit
  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Betreuung
  • Prüfung der Kleinunternehmerregelung

Zur Kleinunternehmerregelung: Seit 01.01.2025 gilt sie nach § 19 UStG, wenn der Netto-Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € beträgt und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Die Umsätze sind dann steuerfrei, der Vorsteuerabzug entfällt. Im Gründungsjahr zählt allein die 25.000-€-Grenze. Wie sie sich im Einzelfall auf die Tagespflege auswirkt, sollte vor dem Start eine Steuerberatung klären.

Wie viel verdient eine Tagesmutter pro Kind?

Eine belastbare bundesweite Angabe zu Einnahmen je Kind gibt es nicht. Die Höhe hängt vom Land, der Kommune und davon ab, ob das Jugendamt eine laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII zahlt oder Eltern direkt zahlen. Die Regelungen unterscheiden sich vor Ort. Die konkrete Vergütungsordnung der Kommune ist auf der Seite des Jugendamts oder in der Fachberatung zu erfragen.

Für die Frage „Wie viel verdient man als selbstständige Tagesmutter?“ gilt deshalb: Der Gewinn ergibt sich aus Einnahmen je Kind (Anzahl der Betreuungskinder mal Satz), abzüglich Betriebskosten wie Miete anteilig, Verpflegung, Material, Versicherungen und Fortbildung. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, die aus dem Gewinn zu zahlen sind. Belegte Sätze je Kind liegen nicht vor, daher ist hier kein Rechenbeispiel möglich.

Kosten und Förderung beim Jugendamt erfragen

Kosten entstehen für Führungszeugnis, Qualifizierungskurs, Praktikum und die Ausstattung der Räume. Preise für Kurse setzen die Bildungsträger. Ob und in welcher Höhe die Qualifizierung gefördert wird, ist beim Jugendamt zu erfragen.

Eine Förderung ist die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Ob, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen sie gezahlt wird, kann nur das zuständige Jugendamt verbindlich sagen. Dort ist auch zu erfragen, ob die Qualifizierung gefördert wird und welche Kinder vermittelt werden.

Ist eine Tagesmutter teurer als eine KiTa?

Ein pauschaler Kostenvergleich lässt sich nicht belegen. Die Elternbeiträge richten sich nach kommunalen Satzungen und fallen für Kita und Tagespflege unterschiedlich aus. Wer die Tätigkeit als Geschäftsmodell plant, sollte die Beiträge der Region und die Vergütungssätze des Jugendamts vorab einholen.

Häufige Fehler

  • Betreuung beginnen, bevor die Erlaubnis vorliegt, obwohl die Schwellen aus § 43 überschritten sind.
  • Annehmen, 160 UE genügten überall. In NRW und Baden-Württemberg gelten 300 UE, für Mecklenburg-Vorpommern nennt der Bundesverband ebenfalls eine Pflicht.
  • Räume vorab einrichten, ohne die Kriterien des Jugendamts zu kennen, und danach nachrüsten müssen.
  • Die Fünf-Jahres-Befristung übersehen und den Verlängerungsantrag zu spät stellen.

Fazit

Wer Tagesmutter werden will, sollte als Erstes das Jugendamt kontaktieren und dort den Qualifizierungsumfang des eigenen Bundeslandes, die Raumkriterien und die Vergütung erfragen. Danach folgen Führungszeugnis und Kurs, erst dann die Anschaffung für die Räume. Mit rund 30 bis 47 Kurs- und Praktikumstagen vor dem Start und einem begleitenden Jahr ist die Qualifizierung ein Zeitprojekt, das sich nur in Ausnahmen wie der verkürzten Fachkräfte-Qualifizierung in NRW verkürzen lässt. Vor der Gründung sind außerdem Steuer, Versicherung und Kleinunternehmerregelung mit einer Beratung zu klären.

Quellen

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