
Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit Sonderregeln: Das Stammkapital beginnt bei 1 € statt 25.000 €, dafür muss es voll eingezahlt werden, und ein Viertel des Jahresüberschusses wandert in eine Pflichtrücklage. Wer bei der Gründung mindestens 12.500 € einzahlen kann und Banken oder große B2B-Kunden bedient, fährt mit der GmbH meist besser, alle anderen mit der UG.
Die Frage „GmbH oder UG“ ist damit weniger eine Grundsatzentscheidung als eine Rechenaufgabe: Wie viel Kapital steht zur Verfügung, wie schnell soll es wachsen, und wer prüft die Bonität? Entscheidend ist, wann die UG im Alltag bremst und was die Rücklage über mehrere Jahre kostet.
UG oder GmbH: Das Wichtigste in einer Tabelle
| Merkmal | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Stammkapital | 1 € bis 24.999 € | mindestens 25.000 € |
| Einzahlung bei Anmeldung | 100 % des Stammkapitals (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG) |
| Sacheinlagen | ausgeschlossen | möglich |
| Gesetzliche Rücklage | 25 % des Jahresüberschusses, gemindert um Verlustvortrag | keine |
| Musterprotokoll | bis 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer | bis 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer |
| Registergebühr Ersteintragung | 225 € (Bargründung) | 225 € (Bargründung) |
| Firmierung | „UG (haftungsbeschränkt)“ | „GmbH“ |
Die Registergebühr von 225 € gilt nach Nr. 2100 HRegGebV seit dem 01.06.2025; ältere Ratgeber nennen noch 150 €. Bei einer GmbH mit Sacheinlage kostet die Eintragung 360 € (Nr. 2101).
Gleich bei beiden: Haftung, Notar, Handelsregister, Steuern
Beide Gesellschaften sind juristische Personen. Für Verbindlichkeiten haftet die Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit dem eingezahlten Stammkapital, wie die IHK Region Stuttgart klarstellt. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, solange sie ihre Einlage geleistet haben.
Eine Einschränkung gilt für beide gleich: Die Haftungsbeschränkung entsteht erst mit der Handelsregistereintragung. Wer vorher im Namen der Gesellschaft handelt, haftet nach Angaben der IHK Stuttgart persönlich und gesamtschuldnerisch. Vor der Beurkundung ist die Vorgründungsgesellschaft rechtlich eine GbR. Verträge, Mieten oder Bestellungen sollten daher erst nach der Eintragung geschlossen werden, oder mit Hinweis auf die Gründung und entsprechender Absicherung.
Auch der Weg ist derselbe: notarielle Beurkundung, Anmeldung zum Handelsregister, Gewerbeanmeldung. Seit dem 01.08.2022 ist das auch per Videokommunikation mit dem Notar möglich, mit Musterprotokoll ebenso.
Steuerlich unterscheiden sich UG und GmbH nicht. Beide sind Kapitalgesellschaften, zahlen Körperschaftsteuer von 15 % (§ 23 KStG) und Gewerbesteuer; den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Beide sind außerdem immer buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die Erleichterung des § 241a HGB gilt nur für Einzelkaufleute. Einen steuerlichen Vorteil der UG gegenüber der GmbH gibt es nicht. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG steht beiden offen, weil sie rechtsformunabhängig ist (Umsatzgrenzen seit 2025: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr, jeweils netto).
Der Kern: Stammkapital und Einzahlung
Der eigentliche Unterschied liegt in der Kapitalausstattung. Die GmbH braucht 25.000 € Stammkapital, bei der Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 € eingezahlt sein; der Rest ist eine offene Einlageforderung der Gesellschaft. Die UG darf zwischen 1 € und 24.999 € Stammkapital haben, muss es aber vor der Anmeldung vollständig einzahlen.
Rechnerisch ergibt sich daraus: Eine UG mit 1.000 € Stammkapital bindet bei der Gründung 1.000 €, eine GmbH mindestens 12.500 €. Die Differenz beträgt 11.500 €. Wer diese Summe nicht ohne Not aufbringen kann, wird in der Regel zur UG greifen.
Die vermeintliche Faustregel „UG nur, wenn keine 12.500 € vorhanden sind“ ist allerdings keine Rechtsregel. Sie ist eine Heuristik, die andere Faktoren ausblendet (Kundschaft, Finanzierungsbedarf, Sacheinlagen).
Ein Punkt spricht für die GmbH, wenn Sachwerte eingebracht werden sollen: Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Wer etwa einen Firmenwagen, Maschinen oder Software als Einlage einbringen will, kommt um die GmbH nicht herum. Die Registergebühr beträgt dann 360 € statt 225 € (Nr. 2101 HRegGebV).
Beim Musterprotokoll gelten für beide Formen dieselben Grenzen: höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer, keine abweichenden Bestimmungen. Notare halten das Muster für Mehrpersonengründungen oft für ungeeignet, weil es Geschäftsführungsbefugnis, Gewinnverteilung, Vorkaufsrechte, Wettbewerbsverbote, Ausschluss und Erbfolge nicht regelt (Notar Dr. Kremer, BMWK-Existenzgründungsportal).
Die 25-%-Rücklage durchgerechnet
Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Bemessungsgrundlage ist also nicht „der Gewinn“, wie manche Ratgeber verkürzen, sondern Jahresüberschuss minus Verlustvortrag.
Beispiel ohne Verlustvortrag: Bei 20.000 € Jahresüberschuss sind 20.000 € × 0,25 = 5.000 € in die Rücklage einzustellen. Frei verfügbar bleiben 15.000 €.
Beispiel mit Verlustvortrag: Liegt aus den Anlaufjahren ein Verlustvortrag von 8.000 € vor, ergibt sich (20.000 € − 8.000 €) × 0,25 = 3.000 € Rücklage.
Wie lange dauert es bis 25.000 €? Bei 1.000 € Stammkapital und konstant 20.000 € Jahresüberschuss fehlen 24.000 € bis zur Schwelle. Bei 5.000 € Rücklage pro Jahr sind das 24.000 € ÷ 5.000 € = 4,8, also rund 5 Jahre. Vereinfacht gerechnet: Körperschaft- und Gewerbesteuer mindern den Jahresüberschuss in der Praxis, die Dauer verlängert sich entsprechend. Das Stammkapital erreicht die 25.000 € erst, wenn die Rücklage per Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG) ins Stammkapital umgewandelt wird; die Rücklage allein zählt nicht dazu.
Die Rücklage ist nicht verloren, aber gebunden. Sie darf nach § 5a Abs. 3 GmbHG nur für drei Zwecke verwendet werden:
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG)
- Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
- Ausgleich eines Verlustvortrags
Ausschüttungen an Gesellschafter sind aus ihr nicht möglich. Für Gründer, die laufend Gewinne entnehmen wollen, schränkt das die Ausschüttung um ein Viertel des Überschusses ein. Eine Gewinngrenze gibt es nicht: Die UG darf beliebig viel verdienen, nur ein Viertel des Jahresüberschusses (nach Verlustvortrag) ist bis zum Erreichen von 25.000 € Stammkapital zu binden. Wer Gewinne dagegen ohnehin im Unternehmen belässt, merkt die Rücklage kaum.
Wichtig und in vielen Ratgebern falsch: Die Rücklagenpflicht endet, sobald das Stammkapital 25.000 € erreicht oder übersteigt (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Dann entfallen die UG-Sonderregeln. Die Firma „UG (haftungsbeschränkt)“ darf beibehalten werden; ein Formwechsel in eine „GmbH“ ist nicht zwingend. Umgekehrt ist der Weg versperrt: Eine bestehende GmbH kann nicht in eine UG umgewandelt werden.
Was UG und GmbH wirklich kosten
Gründung. Die oft genannten „Gründungskosten von bis zu 27.460 €“ enthalten das Stammkapital von 25.000 €. Das ist Eigenkapital der Gesellschaft, kein Kostenposten. Echte Gründungskosten sind Notar, Registergebühr und Gewerbeanmeldung.
| Gründungsvariante | Notar | Register | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| UG, 1 Gründer, Musterprotokoll | ca. 125–160 € | 225 € | ca. 350–450 € |
| UG/GmbH mit Satzung, 2 Gründer | ca. 600 € (Mindestgeschäftswert) plus ca. 100 € Vollzug | 225 € | ab ca. 900 € |
| GmbH, 25.000 €, Satzung, 2 Gründer | notarabhängig | 225 € | ca. 900–1.200 € |
Die Werte sind Schätzungen auf Basis von Beispielrechnungen nach GNotKG (Rechner von firma.de, Stand 10/2026) und je nach Notar unterschiedlich. Gewerbeanmeldung (20–60 €) kommt hinzu. Die Werte sind Richtgrößen.
Laufende Kosten. Belastbare Einzelbeträge für die laufenden Kosten lassen sich nicht pauschal nennen, sie hängen von Umsatz, Buchungsvolumen und Steuerberater ab. Fest steht die Struktur: UG und GmbH sind identisch belastet. Beide müssen doppelt buchen, einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen; hinzu kommen Steuerberatung, Kontoführung und Kammerbeitrag. Wer die Rechtsform vergleicht, sollte diese Posten bei beiden Varianten gleich ansetzen und von einem Steuerberater als Jahresbetrag anfragen. Geteilt durch zwölf ergibt sich der Monatswert, der in den meisten Vergleichen fehlt. Preisunterschiede zwischen UG und GmbH entstehen aus der Rechtsform nicht, sondern aus Umfang und Umsatz.
Außenwirkung, Bank, Investoren: Wann die UG bremst
Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ in der Firma macht das geringe Stammkapital sichtbar. Die IHK Region Stuttgart weist darauf hin, dass Vertragspartner in der Praxis oft persönliche Sicherheiten der Gesellschafter verlangen, wenn das Stammkapital niedrig ist. Dann bleibt von der Haftungsbeschränkung im Einzelfall wenig übrig, weil Gründer für Kredit, Mietvertrag oder Leasing persönlich bürgen.
Dazu kommt ein Risiko, das gern unterschätzt wird: Ein sehr niedriges Stammkapital kann die Insolvenzantragspflicht früh auslösen, weil Verluste das Eigenkapital rasch aufzehren. Die Pflichtrücklage kann dieses Risiko nur langsam auffangen.
Kritisch wird es vor allem bei:
- Bankkrediten und Förderdarlehen, bei denen das Eigenkapital in die Bonitätsprüfung einfließt
- Ausschreibungen und B2B-Großkunden, die Mindestkapital oder Bonitätsauskünfte verlangen
- Beteiligungsrunden, in denen Investoren eine klare Kapitalstruktur erwarten
Im Alltag mit Privatkunden oder kleinen Auftraggebern spielt der Namenszusatz dagegen selten eine Rolle. Wichtig ist die korrekte Firmierung: Erlaubt ist „UG (haftungsbeschränkt)“, nur das Wort „haftungsbeschränkt“ darf nicht abgekürzt werden (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Das Gegenteil wird von einigen Ratgebern behauptet und ist falsch.
Wechsel UG → GmbH: Ablauf und Kosten, Firma beibehalten
Es gibt zwei Wege. Beim ersten wächst das Stammkapital durch Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 €. Dann entfallen automatisch die UG-Sonderregeln, auch die Rücklagenpflicht (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Firma darf trotzdem „UG (haftungsbeschränkt)“ bleiben. Beim zweiten Weg wird die Firma zusätzlich in „GmbH“ geändert, was einen Gesellschafterbeschluss und eine Anmeldung zum Handelsregister erfordert.
Die IHK Region Stuttgart weist darauf hin, dass die Umwandlung hohe Kosten verursachen kann. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen von Notar, Kapitalerhöhung und Umfang der Satzungsänderung ab. Wer sicher ist, dass die Gesellschaft wächst und später größer auftreten soll, spart gegebenenfalls Aufwand, wenn er gleich als GmbH gründet und dafür bei der Einzahlung 12.500 € statt 1.000 € bindet.
Entscheidungshilfe nach Situation
- Weniger als 12.500 € verfügbar, Dienstleistung ohne große Anfangsinvestitionen: UG. Das Kapital fließt ins Geschäft statt ins Stammkapital.
- Sacheinlage geplant (Fahrzeug, Maschinen, Software): GmbH, da bei der UG ausgeschlossen.
- Bankkredit, Leasing oder Mietvertrag mit hoher Summe nötig: GmbH oder UG mit deutlich höherem Stammkapital; sonst drohen persönliche Bürgschaften.
- Große B2B-Kunden, Ausschreibungen, Beteiligungsrunden: GmbH, weil Mindestkapital und Bonität geprüft werden.
- Gewinne sollen regelmäßig an Gesellschafter fließen: GmbH, weil bei der UG 25 % des Überschusses (nach Verlustvortrag) gebunden bleiben, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht.
- Unsicherer Start, Geschäftsmodell noch ungetestet: UG mit 1.000 € oder mehr Stammkapital, später per Kapitalerhöhung aufstocken.
Fazit
Die UG eignet sich für knappes Startkapital, die GmbH bietet keine Rücklagenpflicht und meist die bessere Außenwirkung. Wer 12.500 € oder mehr einzahlen kann, wird mit der GmbH selten schlechter fahren, vor allem wenn Banken, Großkunden oder Investoren beteiligt sind. Wer das Kapital nicht hat, sollte die UG wählen, das Stammkapital über dem Minimum ansetzen und die Rücklage als Teil der Planung einrechnen. Haftung und Steuern sind bei beiden identisch, die Registergebühr ebenfalls; beim Notar hängen die Kosten von Satzung und Gründerzahl ab, nicht von der Rechtsform. Vor der Eintragung sollte nichts im Namen der Gesellschaft unterschrieben werden.
Quellen
- gesetze-im-internet.de · § 5a GmbHG · Abruf 10/2026
- IHK Region Stuttgart · GmbH und UG (haftungsbeschränkt) – Informationen zur Gründung · Abruf 10/2026
- Gründerfreunde · GmbH gründen (Zusammenfassung § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 GmbHG) · Abruf 10/2026
- NWB Gesetze · § 2 Abs. 1a GmbHG · Abruf 10/2026
- BMWK-Existenzgründungsportal · GbR oder UG gründen? · Abruf 10/2026
- Fideus · Holding gründen: Kosten (HRegGebV Nr. 2100/2101) · Abruf 10/2026
- firma.de · UG & GmbH gründen: Kosten 2026 mit Rechner · Abruf 10/2026
- IHK Region Stuttgart · Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG · Abruf 10/2026
- gesetze-im-internet.de · § 23 KStG · Abruf 10/2026
