
Die amtliche Anlage EÜR ist als Vorlage nur elektronisch abzugeben: Sie wird nach § 60 Abs. 4 EStDV über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, der Papiervordruck gilt allein im Härtefall. Eine selbst gebaute Excel-Datei ist dagegen eine reine Erfassungshilfe, deren Summen am Jahresende in die Anlage EÜR übertragen werden.
Wer eine „EÜR-Vorlage“ sucht, meint also zwei verschiedene Dinge. Das eine ist der amtliche Vordruck, das andere die Liste, in der das ganze Jahr über Einnahmen und Ausgaben gesammelt werden. Beide haben unterschiedliche Aufgaben.
Hinweis: Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Welche Angaben in welche Zeile gehören, richtet sich nach dem jeweils gültigen Vordruck und seiner Anleitung.
Amtliche Anlage EÜR vs. eigene EÜR-Vorlage
Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck der Anlage EÜR für 2026 mit Schreiben vom 01.09.2026 bekanntgegeben. Die Anlage für 2025 stammt vom 29.08.2025. Wer im Netz einen PDF-Download findet, sollte deshalb auf das Veranlagungsjahr achten: Für Gewinne des Jahres 2026 gilt der Vordruck 2026, für das Vorjahr der Vordruck 2025.
Laut BMF-Anleitung ist die Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Ein Verzicht auf die elektronische Übermittlung ist nur in Härtefällen möglich, erst dann kommt der Papiervordruck zum Einsatz. Manche Download-Seiten bieten das PDF an, ohne diese Einschränkung zu nennen.
| Vorlage-Typ | Zweck | Abgabeweg | Risiko |
|---|---|---|---|
| Amtliche Anlage EÜR 2026 | Gewinnermittlung für das Finanzamt | ELSTER, Papier nur im Härtefall | Falscher Jahrgang, Papierabgabe ohne Härtefall |
| Excel-Erfassungsliste | Laufende Aufzeichnung der Zahlungen | Keine Abgabe, nur Übertragung der Summen | Formelfehler, nachträgliche Änderungen ohne Protokoll |
| Buchhaltungssoftware | Erfassung, Belege, Auswertung | Übermittlung je nach Programm an ELSTER | Kosten, Einarbeitung, Zuordnung zu den Zeilen prüfen |
Wer die Erfassungsliste selbst pflegt, sollte außerdem wissen, dass Excel-Tabellen nach der Praxisauslegung der GoBD nur dann unproblematisch sind, wenn Änderungen erkennbar bleiben, etwa durch Festschreibung oder Protokoll. Die GoBD verlangen, dass Änderungen an Aufzeichnungen erkennbar bleiben (Rz. 107 ff.); ob eine Excel-Datei das leistet, hängt von Festschreibung und Protokoll ab. Eine amtliche Zertifizierung für Excel-Vorlagen gibt es nicht.
Wer muss die EÜR abgeben – und wer darf sie nutzen?
Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Sie ist die übliche Gewinnermittlung für Freiberufler und für kleine Gewerbetreibende.
Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von Umsatz- und Gewinngrenzen nutzen, weil die Buchführungspflicht nach § 141 AO nur Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte trifft. Für Gewerbetreibende gilt: Die Grenzen liegen seit 2024 bei 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (zuvor 600.000 € und 60.000 €). Das Recht zur EÜR endet erst mit der Mitteilung des Finanzamts, die Buchführungspflicht beginnt mit dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr.
Handelsrechtlich gilt eine eigene Regel: Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von Buchführung und Bilanz befreit, wenn an den Stichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss vorliegen. Eingetragene Kaufleute (e. K.) sind oberhalb der Grenzen buchführungspflichtig; GmbH, UG, OHG und KG sind es grundsätzlich unabhängig davon. Ein Missverständnis aus Suchergebnissen: Die Grenzen sind keine Voraussetzung dafür, dass Freiberufler die EÜR nutzen dürfen.
Wer mehrere Betriebe führt, braucht für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR. Einen Überblick, wann EÜR und wann Bilanz sinnvoll ist, bietet der Beitrag zur Buchhaltung für Gründer.
Aufbau einer Excel-Vorlage
Eine brauchbare Erfassungsliste bildet das Zufluss- und Abflussprinzip ab: Betriebseinnahmen und -ausgaben zählen nach § 11 EStG in dem Jahr, in dem das Geld fließt, nicht in dem Jahr der Rechnung. Deshalb braucht die Liste ein eigenes Feld für das Zahlungsdatum.
Eine brauchbare Liste enthält diese Spalten:
- Datum: Rechnungs- oder Belegdatum.
- Beleg-Nr.: fortlaufend, damit jede Zeile einem Beleg zugeordnet werden kann.
- Betrag netto: Einnahme und Ausgabe in getrennten Spalten.
- Umsatzsteuer: Steuerbetrag separat, sofern Umsatzsteuer anfällt.
- Kategorie: etwa Wareneinkauf, Miete, Software, Fahrtkosten.
- Zahlungsdatum: entscheidet über das Jahr der Erfassung.
Die Kategorien sollten so gewählt werden, dass sie sich später den Zeilen der Anlage EÜR zuordnen lassen. Die Zuordnung zu den Zeilen ist am Jahresende anhand des Vordrucks 2026 und seiner Anleitung zu prüfen.
Die Fahrtkosten mit dem privaten Pkw gehören zu den Positionen, bei denen die Zeilenzuordnung am häufigsten nachgeschlagen wird. Auch hier gilt: Die Zeile nennt die Anleitung zum Vordruck des jeweiligen Jahres.
Beispielrechnung
Ein Gründer erzielt im Jahr Einnahmen von 10.000 € netto und hat Betriebsausgaben von 4.000 €. Der Gewinn beträgt 10.000 € − 4.000 € = 6.000 €. Dieser Betrag steht am Ende in der Anlage EÜR.
Schwieriger wird es am Jahreswechsel. Eine Rechnung vom 20.12.2026 über 1.000 € netto wird erst am 10.01.2027 bezahlt. Nach dem Zuflussprinzip zählt die Einnahme zum Jahr 2027, nicht zu 2026. Im Jahr 2026 fehlen diese 1.000 € also im Gewinn, 2027 kommen sie hinzu.
Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel kennt § 11 EStG eine Sonderregel. Sie ist im Einzelfall zu prüfen und wird hier nicht vertieft.
Anlage EÜR 2026 in ELSTER einreichen
Die Übermittlung läuft über das ELSTER-Portal. Ablauf in der Praxis:
- Im ELSTER-Portal registrieren und ein Zertifikat anlegen. Die Freischaltung dauert einige Tage.
- Die Anlage EÜR 2026 im ELSTER-Portal aufrufen.
- Die Summen aus der Erfassungsliste in die passenden Felder übertragen, jeweils nach der Anleitung zum Vordruck 2026.
- Die Angaben prüfen, die Prüfhinweise von ELSTER abarbeiten und die Erklärung übermitteln.
- Das Übermittlungsprotokoll sichern.
Das Protokoll und die zugrunde liegenden Belege gehören zu den Unterlagen, die aufzubewahren sind. Buchungsbelege sind seit 01.01.2025 nur noch 8 Jahre aufzubewahren, Bücher und Aufzeichnungen weiterhin 10 Jahre. Wie Belege digital erfasst werden, behandelt der Beitrag zum Digitalisieren von Belegen. Für Barzahlungen hat ein eigener Beitrag zur Kassenbuch-Vorlage die Details.
Häufige Fehler
Papierabgabe als Normalfall
Mehrere Ratgeberseiten nennen eine Grenze von 17.500 € Betriebseinnahmen, unterhalb derer eine Papierabgabe zulässig sei. Diese Erleichterung, die formlose Gewinnermittlung, besteht seit dem BMF-Schreiben vom 09.10.2017 nicht mehr. Die Übermittlung erfolgt elektronisch, Papier gilt nur im Härtefall.
Netto und brutto vermischt
Wer Umsatzsteuer abführt, sollte Einnahmen und Ausgaben netto und die Umsatzsteuer getrennt erfassen, damit die Beträge später den passenden Zeilen der Anlage EÜR zugeordnet werden können. Die Zuordnung ist anhand der Anleitung zum Vordruck 2026 zu prüfen. Deshalb sieht die Vorlage oben eigene Spalten für Netto und Umsatzsteuer vor.
Falsche Betriebsgrenzen
Einzelne Ratgeber nennen für die einfache Gewinnermittlung noch die alten Grenzen von 600.000 € und 60.000 €. Seit 2024 gelten 800.000 € und 80.000 €. Wer mit älteren Beiträgen arbeitet, sollte das Datum prüfen.
Zahlung und Rechnung verwechselt
Das Rechnungsdatum entscheidet bei der EÜR nicht über das Jahr, das Zahlungsdatum schon. Eine Liste ohne Zahlungsspalte verleitet dazu, Beträge im falschen Jahr zu erfassen.
Veraltete Vordrucke
Ein Vordruck aus einem Download-Portal kann einen früheren Jahrgang zeigen. Für 2026 gilt der Vordruck vom 01.09.2026, die Quelle ist die Seite des Bundesfinanzministeriums.
Häufige Fragen
Kann die Gewinnermittlungsart nachträglich gewechselt werden?
Ob und wann ein Wechsel möglich ist und welche Folgen er hat, etwa ein Übergangsgewinn, hängt vom Einzelfall ab. Vor einem Wechsel empfiehlt sich die Rücksprache mit Steuerberatung oder Finanzamt.
Welche EÜR-Software ist die beste?
Eine pauschale Empfehlung lässt sich nicht begründen. Entscheidend ist, ob das Programm die Daten für die Anlage EÜR 2026 ausgibt oder direkt an ELSTER übermittelt, ob es Belege verwaltet und ob Änderungen protokolliert werden. Ein Überblick steht im Beitrag zur Buchhaltung für Gründer.
Wo werden Fahrtkosten mit dem privaten Pkw eingetragen?
Die genaue Zeile nennt die Anleitung zum Vordruck 2026. Die Zuordnung sollte bereits in der Excel-Liste über eine Kategorie „Fahrtkosten“ vorbereitet werden.
Fazit
Gründer sollten das ganze Jahr über eine Erfassungsliste mit Zahlungsdatum führen und sie zum Jahresende in die Anlage EÜR 2026 übertragen, die über ELSTER abgegeben wird. Das ELSTER-Zertifikat sollte früh beantragt werden. Belege sind geordnet aufzubewahren, die Netto- und Umsatzsteuerbeträge getrennt zu erfassen. Bei Unsicherheiten zur Zeilenzuordnung gilt die Anleitung zum Vordruck, bei Sonderfällen wie dem Wechsel der Gewinnermittlung die Rücksprache mit Steuerberatung.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen · Anleitung zur Anlage EÜR 2026 (BMF-Schreiben vom 01.09.2026) · Abruf 10/2026 · bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium der Finanzen · Anleitung zur Anlage EÜR 2025 (BMF-Schreiben vom 29.08.2025) · Abruf 10/2026 · bundesfinanzministerium.de
- Handelskammer Hamburg · Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) · Abruf 10/2026 · handelskammer-hamburg.de
- NWB Datenbank · Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2024 · Abruf 10/2026 · datenbank.nwb.de
- Gulp · Buchführungspflicht · Abruf 10/2026 · gulp.de
- Gonze & Schüttler · Umsatz- und Gewinngrenzen der Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung · Abruf 10/2026 · steuer-gonze.de
- WHK Controlling · Bilanzierungspflicht 2026 (zu § 241a HGB) · Abruf 10/2026 · whk-controlling.de
- NWB Datenbank · Aufbewahrungsfristen · Abruf 10/2026 · datenbank.nwb.de
- IHK Wiesbaden · GoBD – Was ist zu tun? · Abruf 10/2026 · ihk.de


